Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Familienrechts. Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde durch das am 01.01.1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen.

Der Betreute wird nicht mehr, wie vormals, entmündigt, sondern erhält eine Hilfestellung zu einem freien und selbstbestimmten Leben. So ist die rechtliche Betreuung, welche u. a. in den §§ 1896 ff BGB geregelt wird, an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegeschaft getreten.

Die rechtliche Betreuung darf nicht mit einer Sozial- oder Gesundheitsbetreuung verwechselt werden.